AGB / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Roller Manufaktur

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Dienstleistungen, Reparaturen, Wartungsarbeiten, Tuningarbeiten, Prüfstandsabstimmungen sowie sonstige Leistungen der Roller Manufaktur gegenüber Kunden.

Sofern einzelne Bestimmungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne des UGB gelten, wird darauf ausdrücklich hingewiesen.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


2. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote der Roller Manufaktur sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst durch Auftragserteilung des Kunden und Annahme durch Roller Manufaktur zustande.

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet.


3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet. Zusätzlich können Mahn- und Inkassokosten geltend gemacht werden.

Die Roller Manufaktur ist berechtigt, Fahrzeuge oder Teile bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.


4. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und verbaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Roller Manufaktur.


5. Termine und Fertigstellung

Angegebene Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart.

Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen, technischen Problemen oder höherer Gewalt berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.


6. Terminabsagen und Stornierungen

Vereinbarte Werkstatt- oder Prüfstandstermine sind verbindlich.

Wird ein Termin nicht wahrgenommen oder weniger als 24 Stunden vorher abgesagt, ist die Roller Manufaktur berechtigt, eine angemessene Ausfallpauschale zu verrechnen.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


7. Reparaturen und Arbeiten an gebrauchten Fahrzeugen

Arbeiten erfolgen grundsätzlich an gebrauchten Fahrzeugen und Bauteilen.

Trotz fachgerechter Durchführung kann bei älteren oder bereits vorgeschädigten Fahrzeugen nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge der Arbeiten weitere Defekte auftreten oder Folgeschäden sichtbar werden.

Für bereits vorhandene Mängel, Verschleiß oder Vorschäden wird keine Haftung übernommen.


8. Kundeneigene Teile

Bei Verwendung von kundeneigenen oder beigestellten Teilen übernimmt Roller Manufaktur keine Haftung für:

  • deren Funktion,
  • deren Qualität,
  • deren Haltbarkeit,
  • daraus entstehende Folgeschäden.

Gewährleistungsansprüche für Arbeiten in Verbindung mit beigestellten Teilen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


9. Gebrauchte Teile und Tuningteile

Bei gebrauchten Teilen handelt es sich um gebrauchte Komponenten mit entsprechendem Verschleiß.

Soweit gesetzlich zulässig, erfolgt der Verkauf gebrauchter Teile unter Ausschluss der Gewährleistung gegenüber Unternehmern.

Tuningteile und leistungssteigernde Umbauten können zu erhöhtem Verschleiß, verminderter Haltbarkeit sowie zu Schäden an Motor, Getriebe oder weiteren Komponenten führen.

Dem Kunden ist bewusst, dass leistungssteigernde Maßnahmen die Betriebssicherheit, Lebensdauer sowie die Straßenzulassung des Fahrzeugs beeinflussen können.


10. Motorsport und nicht für den Straßenverkehr zugelassene Teile

Bestimmte Teile oder Umbauten sind ausschließlich für Motorsport- oder Rennzwecke bestimmt und dürfen gegebenenfalls nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die rechtliche Zulässigkeit der verwendeten Teile und Umbauten zu prüfen.

Eine Haftung für den Verlust der Straßenzulassung, behördliche Maßnahmen oder daraus entstehende Kosten wird ausgeschlossen.


11. Prüfstandsabstimmungen und Softwareänderungen

Prüfstandsabstimmungen, ECU-Optimierungen und Softwareänderungen erfolgen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.

Dabei können erhöhte Belastungen des Motors und der Antriebskomponenten entstehen.

Eine Garantie für bestimmte Leistungswerte, Haltbarkeit oder Fehlerfreiheit kann nicht übernommen werden.

Der Kunde bestätigt, dass ihm die möglichen technischen und rechtlichen Folgen bekannt sind.


12. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach österreichischem Recht.

Die Gewährleistung entfällt bei:

  • unsachgemäßer Verwendung,
  • eigenmächtigen Änderungen,
  • Überlastung,
  • Motorsportbetrieb,
  • Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel,
  • Missachtung von Einbau- oder Wartungshinweisen.

Mängel sind vom Kunden möglichst zeitnah nach Bekanntwerden bekanntzugeben.


13. Haftung

Roller Manufaktur haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

Die gesetzlichen Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


14. Probefahrten

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen von Diagnose-, Prüf- oder Einstellarbeiten notwendige Probefahrten durchgeführt werden dürfen.


15. Abholung und Standgebühren

Fertiggestellte Fahrzeuge oder Teile sind binnen 5 Werktagen ab Verständigung abzuholen.

Nach Ablauf dieser Frist ist Roller Manufaktur berechtigt, angemessene Standgebühren zu verrechnen.


16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.


17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Roller Manufaktur als Gerichtsstand vereinbart.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.


18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.